Haustiere Mietvertrag Verboten
Eine mietsklausel mit einem pauschalen haustierverbot oder in der steht der mieter verpflichte sich keine hunde und katzen zu halten ist unwirksam.
Haustiere mietvertrag verboten. Die haltung von haustieren in mietwohnungen ist eine strittige angelegenheit. Ein absolutes haustierverbot ist im mietvertrag also nicht möglich. Will der mieter sich dann doch ein tier an schaffen muss er sich zunächst mit der rechtslage beschäftigen. Im idealfall ist die tierhaltung in der mietwohnung erlaubt.
Vielfach findet sich überhaupt keine regelung. Das geht gar nicht. Tiere wie hunde oder katzen sind nur nach rücksprache und ausdrücklicher genehmigung des vermieters erlaubt oder sogar die haltung von hunden oder katzen verboten nur in den seltensten fällen sind haustiere in mietwohnungen und häusern unbeschränkt erlaubt. Mietrecht haustiere dürfen nicht verboten werden 24 02 2014 11 45 uhr om cf haustiere können vom vermieter nicht mehr grundsätzlich verboten werden.
Ganz klar erlaubt sind herkömmliche kleintiere. In anderen mietverträgen wird die tierhaltung in der wohnung ausdrücklich verboten. Ebenso zählen art größe verhalten und anzahl der tiere die persönlichen verhältnisse anzahl und art anderer tiere im haus bisherige handhabung durch den vermieter sowie die besonderen bedürfnisse des mieters. Eine solche klausel würde mieter unangemessen benachteiligen und keine rücksicht auf seinen individuellen fall nehmen bgh.
Eine erlaubnis für das halten von kleintieren in der mietwohnung muss nicht eingeholt werden. Ist im mietvertrag nichts geregelt kann der vermieter die haltung von haustieren nicht verbieten. So können zum beispiel die drohende verschmutzung sowie eine übermäßige abnutzung des mietobjekts gründe sein die tierhaltung zu verbieten. Der bundesgerichtshof hat bereits 1993 entschieden dass eine generelle mietvertragsklause die haustiere in der mietsache grundsätzlich ausschließt nicht zulässig ist bgh vii zr 10 92.
Eine klausel im mietvertrag wonach alle haustiere nur mit zustimmung des vermieters gehalten werden dürften ist ebenso unzulässig wie ein grundsätzliches tierhaltungsverbot. Dennoch lohnt es sich das gespräch mit. Allerdings genügt auch hier nicht die allgemeine lebenserfahrung dass hunde und katzen schmutz verursachen können oder sich. Der vermieter darf kleintiere auch nicht im mietvertrag oder der hausordnung verbieten denn deren haltung gehört zum vertragsgemäßen gebrauch der mietwohnung.
Dabei ist es in erster linie unerheblich ob es sich um eine zahme hausratte. Tatsächlich findet man in den meisten mietverträgen solche klauseln. Zudem wäre mit der klausel auch die immer erlaubte kleintierhaltung ausgeschlossen.